Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) RuhrtalDogs,
45257 Essen
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​1. Geltungsbereich
1.1 Die AGB gelten für alle Trainings und Veranstaltungen von RuhrtalDogs.
1.2 Eventuell getroffene Individualvereinbarungen haben Vorrang vor den AGB.
2. Gegenstand der Leistungen
2.1 Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung von Einzeltrainings, Gruppenkursen,
offenen Gruppen/Treffs, Social-Walks und Workshops für Menschen mit Hund.
2.2 RuhrtalDogs übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ausbildungs-
ziels. Ein Trainingserfolg hängt in erheblichem Maße von der konsequenten und korrekten
Umsetzung der Trainingsvorschläge im Anschluss an das gebuchte Training ab.
3. Vertragsabschluss
3.1 Grundlage des Trainingsangebotes ist die auf der Website dargestellten Leistungs-
beschreibung. Die Inhalte des jeweiligen Trainings können der Leistungsbeschreibung
entnommen werden.
3.2 Für Buchungen die telefonisch, mündlich oder per Email erfolgen gilt Folgendes:
Durch die Buchung bietet der Kunde RuhrtalDogs den Abschluss eines Vertrags für ein
bestimmtes Trainingsangebot verbindlich an.
3.3 Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme des Vertragsangebotes
zustande. Mit der Annahme, die telefonisch, per E-Mail oder per Post erfolgen kann, erhält
der Kunde die für das gebuchte Training erforderlichen Informationen.
3.4 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei RuhrtalDogs berücksichtigt. Ist
die ausgeschriebene maximale Teilnehmerzahl erreicht, ist eine Teilnahme nicht möglich.
4. Absage von Trainings bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl und höherer
Gewalt
4.1 Sofern eine in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht
wird, ist RuhrtalDogs berechtigt; das Training kurzfristig abzusagen. Kunden, die das
Training bereits gebucht haben werden telefonisch oder per E-Mail über den Ausfall
informiert. Eventuell bereits geleistete Teilnnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet.
4.2 Muss ein Training aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Streik, Pandemien, Naturkatastrophen,
behördlicher Anordnung o.ä.) abgesagt werden, kann der Kunde wählen, ob ihm die
Teilnehmergebühr (ggf. anteilig) erstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben werden
soll. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen, wird die Teilnehmergebühr (ggf. anteilig)
erstattet.
4.3 RuhrtalDogs behält sich vor, wetterbedingt Kursstunden abzusagen. Dies gilt insbesonders
dann, wenn es sich um tierschutzrelevante Temperaturen handelt. Von RuhrtalDogs
abgesagte Trainings werden nachgeholt. Findet sich kein geeigneter Termin wird die evtl.
bereits bezahlte Teilnehmergebühr (bei Kursen anteilig) erstattet.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Die Absage gebuchter Trainings muss bis mind. 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen.
Diese kann telefonisch oder per Email erfolgen. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, kann
die Trainingseinheit berechnet werden.
5.2 Der Kunde erklärt, dass er über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt, welche vor
der ersten Trainingsstunde vorzulegen ist.
5.3 Der Kunde erklärt seinen Hund steuerlich gemeldet zu haben und verpflichtet sich, die
aktuelle Hundesteuermarke während des gebuchten Trainings mitzuführen.
5.4 Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und
über einen aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und
Tollwut verfügt. Bei Welpen ist ein altersgemäßer Impfschutz nachzuweisen.
5.5 Der Heimtierausweis/Impfausweis ist bei Gruppen-Trainings/Social-Walks vor der ersten
Trainingsstunde zwingend vorzulegen.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, RuhrtalDogs vor Beginn der Trainingsstunde über Krankheiten,
körperliche Einschränkungen wie z.B. HD, ED, Arthrose etc., eine Läufigkeit der Hündin
sowie über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über erhöhtes Aggressionspotential
gegenüber Mensch und/oder Tier sowie Angstverhalten des Hundes zu informieren.
RuhrtalDogs ist berechtigt, den Hund in diesen Fällen von der Teilnahme am Unterricht
auszuschließen.
5.7 Gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnung der einzelnen Bundesländer
können nur unter Vorlage eines bestandenen Wesenstests und in Begleitung einer Person,
die im Besitz des erforderlichen Sachkundenachweises ist, an Angeboten von RuhrtalDogs
teilnehmen.
5.8 Belohnungen (Futter, Spielzeug, Zergel etc.) dürfen ausschließlich dem eigenen Hund
gegeben werden. Hierbei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Hunden zu achten.
5.9 Der Kunde ist verpflichtet, den Weisungen von Ruhrtaldogs Folge zu leisten.
5.10 Der Kunde trägt auch während der Teilnahme an von Ruhrtaldogs organisierten Trainings
und Veranstaltungen die Verantwortung für sich und seinen Hund.
5.11 Der Kunde ist verpflichtet seinen Hund während des gebuchten Trainings an der Leine zu
führen und sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer, Personen und
Hunde vermieden wird.
5.12 Der Kunde ist verpflichtet den abgesetzten Kot seines Hundes aufzunehmen und bis zur
nächsten öffentlichen Entsorgungsmöglichkeit mitzunehmen.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungslegung spätestens jedoch vor der ersten Kursstunde in voller Höhe zu
begleichen.
6.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über den
Zahlungsverzug.
6.3 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist RuhrtalDogs berechtigt, den Kunden von der
(weiteren) Kursteilnahme auszuschließen. Eine Buchung weiterer Trainingsangebote ist bis
zum Ausgleich der offenen Rechnung nicht möglich.
6.4 Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung
der Teilnahmegebühr.
7. Preise
7.1 Es gelten die jeweils zum Vertragsabschluss ausgeschriebenen Preise einschließlich
Fahrtkosten. Die aktuellen Preise können unter www.ruhrtaldogs.de eingesehen werden.
8. Veröffentlichung von Fotos
8.1 Mit der Buchung von Trainingsangeboten bei RuhrtalDogs akzeptiert der/die Hundehalter*in,
dass während des Trainings angefertigte Fotos seines/ihres Hunde auf der Website
www.ruhrtaldogs.de veröffentlicht werden dürfen, soweit der/die Halter*in nicht mit
abgebildet ist.
9. Urheberrechte
9.1 Eine Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien und Handouts sowie eine Weitergabe an
Dritte ist ohne vorherige Genehmigung von RuhrtalDogs nicht erlaubt.
10. Datenschutz
10.1 RuhrtalDogs verarbeitet die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten der Kunden unter
Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nähere Angaben finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
10.2 Die persönlichen Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt und nur dann
Offengelegt, wenn gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung gegenüber z.B. Behörden
verpflichten.
Stand: 01.01.2023